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Aktuelle Neuerungen, Schulungstermine und Hinweise

Ja, es können sowohl Träger öffentlicher Belange als auch die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Bauleitplanung online

Ja. § 4a Abs. 4 BauGB bildet die Rechtsgrundlage für die Gemeinden zur Nutzung elektronischer Medien im Bauleitplanverfahren.

Die Kommunen können die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) nach § 4a Abs. 4 BauGB ergänzend zu den klassischen Beteiligungsverfahren auch durch die Nutzung elektronischer Informationstechnologien durchführen. Für die Behörden ist online eine medienbruchfreie Beteiligung möglich, soweit die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durch ihre Registrierung für E-Bauleitplanung diesem Verfahren zugestimmt haben.

Meistens gibt es beim Verfahrensträger eine Person, die Ihre Fragen zu konkreten Beteiligungsverfahrens beantwortet. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Verfahrensseite hier bei Bauleitplanung Online oder auf der Website der Verwaltung.

Wenn Sie Fragen zur Bedienung der Plattform haben, wenden Sie sich gern an uns:

Telefon: 030 27878 46-35
E-Mail: support@bauleitplanung-online.de

Bürgerinnen und TöB können Bauleitplanung Online kostenfrei nutzen.

Ja, sofern die beteiligte Organisation einen „elektronischen Zugang eröffnet“ (siehe § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB). Ist eine Institution in dem System Bauleitplanung online bzw. der dazugehörigen Software demosplan registriert, kann die Institution auch ausschließlich elektronisch beteiligt werden. Sofern eine Institution trotz Online-Beteiligung eine Papierfassung wünscht, kann sie das im System in den „Daten der Organisation“ angeben.

  • Effizienz: Ab dem ersten Einsatz reduzieren Sie Transportwege, -zeiten & Materialkosten

  • Amortisation: Ab dem ersten Einsatz erfolgt die Einsparung von Papier- und Transportkosten. Daraus ergibt sich eine rasche Amortisation.

  • Abwägungstabelle für Gremien-Sitzungen: Die abgegebenen Stellungnahmen fließen direkt in ein Abschlussdokument, das die Grundlage für Ihre Sitzungsvorlage darstellt.

  • Verknüpfung: Stellungnahmen können direkt mit Einzeichnungen in der Kartenansicht verknüpft und absatzgenau den Planungsdokumenten zugeordnet werden.

  • GIS-Integration: Kartenansichten aus Ihrem GIS-System können eingebunden werden.

  • Medienbruchfrei: der gesamte Prozess der Behördenbeteiligung kann vollständig elektronisch erfolgen.

  • Technik: Die Webanwendung setzt nur geringe Hardware-Anforderungen voraus: einen Computer mit Internetzugang

  • Übersichtlichkeit: Auch bei der zeitgleichen Beteiligung in verschiedenen Bauleitplanverfahren wird beste Übersichtlichkeit gewährt. Die einzelnen Verfahren sind klar voneinander abgegrenzt.

  • Intuitive Bedienbarkeit: Bauleitplanung Online stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit, die eine hohe Akzeptanz bei allen Anwendern schafft.

  • Flexibilität: Die Anwendung kann aus verschiedenen Browsern, mit verschiedenen Endgeräten jederzeit und von jedem Standort mit Internetzugang genutzt werden.

Die Fachanwendung Bauleitplanung online unterstützt Kommunen bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB).

Zu Beginn werden durch die Kommune Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen und reichen sie bei der Kommune ein.

Im Ergebnis erhält die Kommune eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge/-empfehlungen ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.

Bauleitplanung online wird in verschiedenen Kommunen in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie Bezirken der Stadt Hamburg und in Rostock eingesetzt.

Ja, Stellungnahmen können über die Software demosplan, die Bauleitplanung online zugrunde liegt beim Verfahrensträger eingereicht werden. Auf eine zusätzliche Zusendung per Post kann verzichtet werden.

Ist eine Unterschrift auf der Stellungnahme nötig?
Formvorschriften sind im Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch nicht geregelt. Generell muss auf den Stellungnahmen keine Unterschrift stehen. Eine Stellungnahme kann sogar mündlich vorgetragen werden.
Lediglich in den Fällen, in denen die Stellungnahme ein Verwaltungsakt darstellt, benötigt die Stellungnahme eine Unterschrift gemäß § 108 Abs. 3 LVwG. (in diesen Fällen schreiben Fachgesetze möglicherweise Formvorschriften zusätzlich vor.)

  • Effizienz: Ab dem ersten Einsatz reduzieren Sie Transportwege, -zeiten & Materialkosten
  • Amortisation: Ab dem ersten Einsatz erfolgt die Einsparung von Papier- und Transportkosten. Daraus ergibt sich eine rasche Amortisation.
  • Abwägungstabelle für Gremien-Sitzungen: Die abgegebenen Stellungnahmen fließen direkt in ein Abschlussdokument, das die Grundlage für Ihre Sitzungsvorlage darstellt.
  • Verknüpfung: Stellungnahmen können direkt mit Einzeichnungen in der Kartenansicht verknüpft und absatzgenau den Planungsdokumenten zugeordnet werden.
  • GIS-Integration: Kartenansichten aus Ihrem GIS-System können eingebunden werden.
  • Medienbruchfrei: der gesamte Prozess der Behördenbeteiligung kann vollständig elektronisch erfolgen.
  • Technik: Die Webanwendung setzt nur geringe Hardware-Anforderungen voraus: einen Computer mit Internetzugang
  • Übersichtlichkeit: Auch bei der zeitgleichen Beteiligung in verschiedenen Bauleitplanverfahren wird beste Übersichtlichkeit gewährt. Die einzelnen Verfahren sind klar voneinander abgegrenzt.
  • intuitive Bedienbarkeit: demosplan stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit, die eine hohe Akzeptanz bei allen Anwendern schafft.

Der Verfahrensträger hat eine Übersicht über die von ihm eingetragenen Benutzer für Bauleitplanung online und kann ein neues Passwort vergeben, das dem Nutzer mitgeteilt werden muss.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Verfahrensträger auf.

demosplan, die Software, die hinter der Plattform Bauleitplanung online steht, unterstützt bei der Durchführung der Beteiligungsphase und ist kein Archivsystem. Anwender sollten daher alle notwendigen Dokumente und Informationen (Planunterlagen, Stellungnahmen, angehängte Dokumente, Planzeichnungen) abspeichern und gemäß den Anweisungen der jeweiligen Organisation archivieren.

Das Bauleitplanverfahren wird durch die planende Kommune (Verfahrensträger) verwaltet. Der Verfahrensträger bestimmt wie lange ein Verfahren auf der Plattform angezeigt wird.

Verfahrensträger sollten neben den in demosplan hochgeladenen Planunterlagen in jedem Fall die Abwägungstabelle sowie die Originalstellungnahmen und an Stellungnahmen angehängte Dokumente abspeichern und archivieren.

Sobald alle Unterlagen in der jeweiligen Organisation dokumentiert sind und der Bauleitplan rechtskräftig ist, kann das Verfahren in demosplan und damit auch auf der Plattform Bauleitplanung online gelöscht werden, da der Verfahrensstand im System dann entbehrlich ist.

Beteiligung über Bauleitplanung Online

Ist eine Organisation in der Rolle eines Beteiligten/TöB im System registriert, kann sie beteiligt werden.

Im Verfahrensschritt „Öffentliche Auslegung“ sind die Planer des Verfahrensträgers verpflichtet, den Einreicher über das Ergebnis ihrer fachlichen Bewertung zu informieren. Das geht natürlich nur, wenn vom Einreicher eine kontaktfähige E-Mail- oder Postadresse mit angegeben wurde. Wird eine Stellungnahme (identisch oder zumindest ähnlich) von 49 oder mehr Personen eingereicht, kann der Verfahrensträger eine gesammelte Rückmeldung öffentlich machen, entweder bei Bauleitplanung Online und/oder im Rathaus/Bauamt. In der frühzeitigen Beteiligung müssen die Planer nicht jede einzelne Stellungnahme beantworten.

Eingegangene Stellungnahmen sind für den jeweiligen Verfahrensträger einsehbar. Zusätzlich können durch den Verfahrensträger weitere Personen berechtigt werden, die Stellungnahmen einzusehen (z.B. Planungsbüros).

Ja, Stellungnahmen können über Bauleitplanung Online beim Verfahrensträger eingereicht werden. Auf eine zusätzliche Zusendung per Post kann verzichtet werden.

Ist eine Unterschrift auf der Stellungnahme nötig?
Formvorschriften sind im Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch nicht geregelt. Generell muss auf den Stellungnahmen keine Unterschrift stehen. Eine Stellungnahme kann sogar mündlich vorgetragen werden.
Lediglich in den Fällen, in denen die Stellungnahme ein Verwaltungsakt darstellt, benötigt die Stellungnahme eine Unterschrift.

Ja, es können sowohl Träger öffentlicher Belange als auch die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Ja, sofern die beteiligte Organisation einen „elektronischen Zugang eröffnet“ (siehe § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB). Ist eine Institution in dem System Bauleitplanung Online registriert, kann die Institution auch ausschließlich elektronisch beteiligt werden. Sofern eine Institution trotz Online-Beteiligung eine Papierfassung wünscht, kann sie das im System in den „Daten der Organisation“ angeben.

Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der Einreicher tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.

Sie finden auf der Verfahrensseite links neben der Karte die Schaltfläche REDEN SIE MIT!

Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren.

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben.

Bauleitplanung Online unterstützt bei der Durchführung der Beteiligungsphase und ist kein Archivsystem. Anwender sollten daher alle notwendigen Dokumente und Informationen (Planunterlagen, Stellungnahmen, angehängte Dokumente, Planzeichnungen) abspeichern und gemäß den Anweisungen der jeweiligen Organisation archivieren.

Das Bauleitplanverfahren wird durch den Verfahrensträger verwaltet. Der Verfahrensträger bestimmt wie lange ein Verfahren in Bauleitplanung Online angezeigt wird.

Verfahrensträger sollten neben den in Bauleitplanung Online hochgeladenen Planunterlagen in jedem Fall die Abwägungstabelle sowie die Originalstellungnahmen und an Stellungnahmen angehängte Dokumente abspeichern und archivieren.

Sobald alle Unterlagen in der jeweiligen Organisation dokumentiert sind und der Bauleitplan rechtskräftig ist, kann das Verfahren in Bauleitplanung Online gelöscht werden, da der Verfahrensstand im System dann entbehrlich ist.

Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit, über die Karte und die Liste Beteiligungsverfahren zu suchen, z.B. anhand der Postleitzahl. Wenn Sie Ihren Ort gefunden haben und dort gerade Beteiligungsverfahren stattfinden, können Sie sich die jeweiligen Verfahrensseiten anschauen.

Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Verfahrensseiten, sofern der Verfahrensträger dies eingeschaltet hat.

Alle Stellungnahmen, die von Einreichern als öffentlich gekennzeichnet und vom Verfahrensträger freigeschaltet wurden, sehen Sie in der Liste der öffentlichen Stellungnahmen. Sie können sich darüber ein Bild machen, wie andere Leute die Planung bewerten.

Wenn Sie weitere Fragen zur Bedienung der Plattform haben, wenden Sie sich gern an uns:

Telefon: 030 27878 46-35
E-Mail: support@bauleitplanung-online.de

Bauleitplanung Online muss nicht verpflichtend für die Beteiligung genutzt werden. Es kann also sein, dass ein Bauleitplanverfahren läuft in der die Öffentlichkeit beteiligt wird, es bei Bauleitplanung Online aber nicht eingestellt wurde. Rufen Sie doch in Ihrem Rathaus / Bauamt an und erkundigen Sie sich, ob Bauleitplanung Online genutzt wird.

Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie in Ihrer Stellungnahme keine anderen Personen namentlich benennen oder beschreiben. Sie bestätigen durch das Setzen des entsprechenden Häkchens im Einreichungsformular, dass Sie dies beachtet haben.

Bauleitplanverfahren laufen oft über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre sind möglich, aber nicht die Regel). Wenn Sie eine Stellungnahme eingereicht und darin z.B. Bedenken zur Planung geäußert haben, können Sie dies später nachweisen. Falls Ihre Bedenken nicht berücksichtigt wurden und es darüber zu einer Klage kommen sollte, ist die Stellungnahme nur mit Ihrem echten Namen gerichtlich verwendbar.

Bei der fachlichen Bewertung von Stellungnahmen ziehen Planer insbesondere in Betracht, ob die einreichende Person oder Organisation von der Planung direkt betroffen ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern wird dies über die Anschrift geprüft, bei Organisationen zusätzlich über die Belange ihrer speziellen Tätigkeitsfelder.

Informationen über die Mitarbeit von unterstützenden Planungsbüros erhalten Sie in den ergänzenden Datenschutzhinweisen der Verfahrensträger, die unten in den allgemeinen Datenschutzhinweisen verlinkt sind: Datenschutz

Ergänzende Datenschutzhinweise zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der aktuell in Beteiligung befindlichen Planungsverfahren finden Sie hier: Datenschutz

Informationen für Planungsbüros

Ja. Sobald Sie die einmalige Registrierung durchgeführt haben, können Ihnen von allen in Bauleitplanung Online aktiven Verfahrensträgern Verfahren zugeteilt werden.

Abgesehen von der Einrichtung von Verfahren, kann das Planungsbüro alle (oder Teile) der oben beschriebene Schritte übernehmen:

  • Online-Bereitstellung der Planunterlagen zur Einsicht für alle eingeladenen Beteiligten (Behörden/ sonstige Träger öffentlicher Belange)

  • Versand der Einladungs-E-Mail an die ausgewählten Behörden/Träger öffentlicher Belange

  • automatischer Eingang der abgegebenen Stellungnahmen

  • Online-Weiterbearbeitung der Tabelle: Ergänzung der Abwägungsempfehlung

  • Ergänzungsmöglichkeiten für Stellungnahmen, die im klassischen Verfahren eingegangen sind

  • Möglichkeit zur Erstellung der Abwägungstabelle im pdf Format

Lediglich das Anlegen eines Verfahrens muss durch den Verfahrensträger erfolgen.

Informationen für Verfahrensträger

  • Online-Bereitstellung der Planunterlagen zur Einsicht für alle eingeladenen Beteiligten (Behörden/ sonstige Träger öffentlicher Belange)

  • Versand der Einladungs-E-Mail an die ausgewählten Behörden/Träger öffentlicher Belange

  • Automatischer Eingang der abgegebenen Stellungnahmen

  • Online-Weiterbearbeitung der Tabelle: Ergänzung der Abwägungsempfehlung

  • Ergänzungsmöglichkeiten für Stellungnahmen, die im klassischen Verfahren eingegangen sind

  • Möglichkeit zur Erstellung der Abwägungstabelle im PDF Format

  • Kostenreduktion für Personal und Material

Die Verfahren können exportiert werden. Dadurch kann der Verfahrensträger selbst die gewünschte Form der Dokumentation und Aufbewahrung sicherstellen.

Hinweis: Bauleitplanung Online dient lediglich zur Durchführung der Beteiligung, nicht der Dokumentation und der Archivierung.

Registrierung & Login

Der Verfahrensträger hat eine Übersicht über die von ihm eingetragenen Benutzer für Bauleitplanung Online und kann ein neues Passwort vergeben, das dem Nutzer mitgeteilt werden muss.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Verfahrensträger auf.

Anders als unregistierte*r Bürger*innen, können Sie mit der Registrierung als Bürger*in Ihre Stellungnahme als Entwurf speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen. Nach Einreichen Ihrer Stellungnahme(n) können Sie sich jederzeit einen einfachen Überblick über Ihre bisher eingereichten Stellungnahmen verschaffen.

Ihre Daten können Sie selbst über "Meine Daten" in der Anmelde-Rubrik anpassen.

Über den Anmelden-Button können Sie sich in nur wenigen Schritten registrieren:

1) E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname eingeben und bestätigen.
2) Registrierungs-Mail aufrufen und Registrierungslink klicken.
3) Passwort unter "Meine Daten" (Mit Curser auf den eigenen Namen oben rechts gehen und im Loginkasten "Meine Daten" anklicken) anpassen und loslegen.

Für die Registrierung als TöB müssen Sie eine*n Nutzer*in für die Mitarbeiter-Verwaltung in Bauleitplanung Online als Organisations-Administrator auswählen.

Der Organisations-Administrator kann sich über den Anmelden-Button in nur wenigen Schritten registrieren:

1) Organisationsname, E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname eingeben, Haken bei "TöB" auswählen und bestätigen.
2) Registrierungs-Mail aufrufen und den enthaltenen Registrierungslink klicken.
3) Nach Erhalt einer weiteren Email mit vorläufigen Zugangsdaten das Passwort anpassen (mit dem Curser auf den eigenen Namen oben rechts gehen, im Loginkasten "Meine Daten" anklicken und das Passwort ändern) und loslegen.

Der/Die Organisations-Administrator*in ist befugt, weitere Nutzer*innen für Ihre Organisation anzulegen.

Technische Voraussetzungen

Unterstützt werden: Microsoft Internet Explorer (IE): Mindestens IE11 (empfohlen), die jeweils aktuelle Version von Firefox.

Weitere Browser werden momentan nicht unterstützt. Entsprechend kann der fehlerfreie Betrieb nur unter Benutzung der oben genannten Versionen von IE und FF garantiert werden.

Ja. Um in einem Verfahren eine Karte darzustellen, wird ein WMS (Web Map Service) benötigt, der in der Software demosplan eingepflegt wird. Um diesen WMS zu erhalten, kann ein GIS-System verwendet werden. Sollte Ihnen kein GIS-System zur Verfügung stehen, stellt Dataport Ihnen eine Möglichkeit zur Verfügung über ein separates Portal selbstständig einen solchen WMS zu erstellen. Informationen finden Sie über diesen Link. Sie erhalten dann mit der Freischaltung im Fachverfahren demosplan einen kostenfreien Zugang zu dem Portal und weitergehende Informationen zu dessen Nutzung.

Alternativ kann ein Planungsbüro mit der Erstellung des WMS beauftragt werden.

Der in E-Bauleitplanung integrierte Kartenclient stellt Ihre Karten mittels OGC konformen WebMapServices (WMS) dar. Sofern Ihre Kommune Zugriff auf einen Geodatenserver besitzt, kann der WMS hierüber erzeugt werden.

Der im Rahmen des "Deutschland Online"-Projekts X-Planung definierte Standard XPlanGML wird in Bauleitplanung online sowie demsoplan berücksichtigt. Hinterlegte Sachdateninformationen sowie eine vereinheitliche grafische Darstellung des Planes können über die Kartenansicht in der Anwendung genutzt werden.

Nein, für die Arbeit mit der Software demosplan ist XPlanung nicht zwingend erforderlich.

Die Anwendung des Standards XPlanung ist jedoch zu empfehlen, da er deutliche Vorteile bietet (s.u.). Soll der Standard XPlanung angewandt werden, so sollte bereits bei Planungsvergabe bzw. bei Planerstellung darauf geachtet werden, dass der Standard eingehalten wird. Weitere Hinweise finden Sie in den nachfolgenden Fragen sowie unter dem Menü „X-Planung“. Grundsätzlich ist es auch möglich, bestehende Pläne in den XPlanung-Standard umzuwandeln, dies ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden.

Wird XPlanung in demosplan genutzt, können in der Planzeichnung Sachdateninformationen abgefragt werden: Mit einem Klick auf den Informationsbutton in der Planzeichnung und einem anschließenden Klick in den dargestellten Bauleitplan wird die Festsetzungen für die ausgewählte Fläche angezeigt.

Nein. Nutzer benötigen lediglich einen Internetzugang.

Was ist Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Der Begriff setzt sich aus den Worten Bauen-Leiten-Planen zusammen. Bauvorhaben im öffentlichen Raum einer Stadt oder Gemeinde werden in einem systematischen Verfahren vorab durchgeplant. Dabei entsteht ein Plan, der anschließend als Anleitung für den Bau verwendet wird, also ein Bauleitplan. Die Institution, die diesen Planungsprozess leitet, nennt man Verfahrensträger.

Der Planungsprozess in der Bauleitplanung sieht vor, dass sich diejenigen Personen und Institutionen, deren Belange von einer Planung betroffen sind, dazu Stellung nehmen dürfen. Dieses Recht auf Stellungnahme ist gesetzlich zugesichert. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Beteiligung (normalerweise einen Monat lang) alle Planungsdokumente einsehen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Im Rathaus oder Bauamt und jetzt auch online über E-Bauleitplanung.

Jeder Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung (der geplante „Gegenstand“ eingezeichnet auf einer Karte) und einer Beschreibung in Textform, die in Rostock "Textliche Festsetzung" genannt wird. Zusätzlich gibt es üblicherweise eine Begründung in Textform und Umweltgutachten. Alle diese Planungsdokumente finden Sie auf der jeweiligen Web-Seite des Verfahrens hier bei E-Bauleitplanung und im Rathaus / Bauamt.

Bei einer frühzeitigen Beteiligung wird - wie der Name schon sagt - zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Meistens gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine detaillierten Planungen. Entsprechend sind die Planungsdokumente weniger umfangreich. Die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Planungsgegenstand kann jedoch sogar höher sein als in der später folgenden öffentliche Auslegung, da noch mehr Alternativen vorliegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt nach Überarbeitung der Planungsunterlagen und dauert einen Monat.

Ein Flächennutzungsplan (FNP) umfasst immer das gesamte Gebiet der Gemeinde oder Stadt und funktioniert als (städteplanerischer) Überblick. Er veranschaulicht, wie bestimmte Bereiche und Gebiete zueinander stehen und wie diese genutzt werden. Der Flächennutzungsplan wird nicht sehr oft angepasst. Ein Bebauungsplan (B-Plan) hingegen betrifft einen bestimmten Bereich in dem gebaut werden soll und zeigt detailliert, wie an welcher Stelle gebaut werden soll. Ein Anwohner kann z.B. genau erkennen, ob ein Bebauungsplan an sein Grundstück grenzt oder sich in der Nähe befindet, ob also eine Betroffenheit vorliegt. Zur Bauleitplanung gehören sowohl der Flächennutzungsplan, als auch der Bebauungsplan. Bauleitplanverfahren, die den Flächennutzungsplan betreffen, sind allerdings sehr viel seltener als Bebauungsplanverfahren.

Die Träger öffentlicher Belange sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, deren Aufgabenbereich (also ihr Belang) von der Planung betroffen ist. Das können z.B. lokale oder überregionale Umweltverbände, Stromnetz- oder Telefon- und Internetunternehmen sein, Behörden oder Nachbargemeinden. Oft haben diese TöB Mitarbeiter, die sich mehr oder weniger ausschließlich mit dem Bereich der Bauleitplanung beschäftigen.