Nr. 37, OT Eichenzell "Nördliches Steinfeld - 1. Änderung"

Aktuelle Mitteilung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Eichenzell „Nördliches Steinfeld – 1. Änderung“

Korrektur der Auslegungsbekanntmachung

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wird die Auslegung erneut bekannt gemacht. Der Auslegungszeitraum wird angepasst.

Anlass der Planung

Der rechtskräftige Bebauungsplan zeigt in seiner städtebaulichen Konzeption Defizite, die sich vor allem aus den veränderten Bedingungen im Bausektor ergeben. Das klassische Einfamilienhaus wird in der Gemeinde Eichenzell kaum noch nachgefragt, womit ein Teil der städtebaulichen Konzeption des Bebauungsplans an der nachgefragten Baustruktur vorbeigeht. Insbesondere das Maß der baulichen Nutzung (GRZ I und und II, GFZ) ist zu gering gewählt und stellt Bauherren vor erhebliche Probleme. Daher soll der Bebauungsplan in Maß der baulichen Nutzung sowie der Baugrenze angepasst werden. Nur so kann eine effiziente und zeitgemäße Bebauung gewährleistet werden.

Der bestehende Bebauungsplan wird überplant und verliert seine Rechtskraft. Seine Festsetzungen sollen, soweit möglich und angebracht, in den neuen Bebauungsplan integriert werden.

Lage und Umgriff der Planung

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Eichenzell: Flur 16, Flurstück 148, 148/1, 149, 150, 162, 152, 153, 154, 155, 151, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 163, 166, 167, 168, 169, 164, 165, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 35/3 (teilweise), 33/1.

Planungsziele

Der Bebauungsplan soll die folgende Planungsziele umsetzen:

- Anpassung der Grundflächen I und II, der Geschossflächenzahl sowie der Baugrenze

Planverfahren

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Errichtung und Erörterung nach § 3 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom

14.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026

Im Sitzungsraum der Bauverwaltung der Gemeinde Eichenzell, Schlossgasse 7a, 36124 Eichenzell während der Dienststunden zur Einsicht bereitgehalten.

Korrektur der Auslegungsbekanntmachung

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wird die Auslegung erneut bekannt gemacht. Der Auslegungszeitraum wird angepasst.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Eichenzell „Nördliches Steinfeld – 1. Änderung“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat in Ihrer Sitzung am 25.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37, OT Eichenzell „Nördliches Steinfeld – 1. Änderung“ sowie dessen Auslegung beschlossen.

Anlass der Planung

Der rechtskräftige Bebauungsplan zeigt in seiner städtebaulichen Konzeption Defizite, die sich vor allem aus den veränderten Bedingungen im Bausektor ergeben. Das klassische Einfamilienhaus wird in der Gemeinde Eichenzell kaum noch nachgefragt, womit ein Teil der städtebaulichen Konzeption des Bebauungsplans an der nachgefragten Baustruktur vorbeigeht. Insbesondere das Maß der baulichen Nutzung (GRZ I und und II, GFZ) ist zu gering gewählt und stellt Bauherren vor erhebliche Probleme. Daher soll der Bebauungsplan in Maß der baulichen Nutzung sowie der Baugrenze angepasst werden. Nur so kann eine effiziente und zeitgemäße Bebauung gewährleistet werden.

Der bestehende Bebauungsplan wird überplant und verliert seine Rechtskraft. Seine Festsetzungen sollen, soweit möglich und angebracht, in den neuen Bebauungsplan integriert werden.

Lage und Umgriff der Planung

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Eichenzell: Flur 16, Flurstück 148, 148/1, 149, 150, 162, 152, 153, 154, 155, 151, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 163, 166, 167, 168, 169, 164, 165, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 35/3 (teilweise), 33/1.

Planungsziele

Der Bebauungsplan soll die folgende Planungsziele umsetzen:

- Anpassung der Grundflächen, der Geschossflächenzahl I und II sowie der Baugrenze

Planverfahren

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Errichtung und Erörterung nach § 3 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom

14.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026

Im Sitzungsraum der Bauverwaltung der Gemeinde Eichenzell, Schlossgasse 7a, 36124 Eichenzell während der Dienststunden zur Einsicht bereitgehalten.

Diese sind:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-164.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan sowie die Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden zudem auf dem Fachportal der Gemeinde Eichenzell veröffentlicht.

Das Fachportal ist über die URL: https://he.bauleitplanung-online.de erreichbar.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https:// bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Eichenzell, den 25.09.2026

Johannes Rothmund

Bürgermeister