Nr. 38 "Technologiepark Eichenzell - Welkers"

Eichenzell

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 13 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Eichenzell

Planungsanlass

Das Gebiet soll als Technologiepark entwickelt werden, da es aufgrund seiner spezifischen Lage nur Nutzungen zulässt, die ohne gesteigertes Verkehrsaufkommen auskommen. Dagegen ist das Potential für eine weitere gewerbliche oder industrielle Nutzung gering, da die zu erwartenden Grundstückszuschnitte zu klein sind, und weitere Beschränkungen aus der Verkehrsbelastung und den sonstigen Emissionen zu erwarten sind.

Durch die gestiegene Anzahl an Solar-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet erfolgt derzeit eine koordinierte Leitungs- und Kabelführung aller bekannten Projektierer unter Leitung der Gemeinde Eichenzell. Der Kabelverlauf erfolgt unmittelbar östlich des Geltungsbereiches, sodass hier ökologisch sinnvolle Synergien zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Betrieb energieintensiver Tech-Firmen genutzt werden sollen.

Die zukünftige Nutzungsart wird aufgrund der spezifischen Anforderungen und Bedingungen des Geltungsbereichs als „sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 BauNVO festgesetzt. Sonstige Sondergebiete sind immer dann darzustellen und festzusetzen, wenn sie sich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden (§ 11 Abs. 1 BauNVO). Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen.

Mit der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung soll außerdem ausgeschlossen werden, dass sonstige gewerbliche oder industrielle Nutzungen angesiedelt werden oder das Grundstücke reine Spekulationsobjekte werden. Die zulässige Nutzung wird daher auf Rechenzentren und Batteriespeicheranlagen sowie deren notwendige Nebenanlagen beschränkt. Der Übergang in die freie Landschaft soll durch den Erhalt der bestehenden Baumreihe sichergestellt werden.

Ansprechperson

Thomas Schmidt
Gemeinde Eichenzell
Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell
Tel.: 06659 / 979 – 164
E-Mail: thomas.schmidt@eichenzell.de

Aktuelle Mitteilungen

BPlan Nr. 38 "Technologiepark Eichenzell - Welkers"

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 38, Gemarkung Eichenzell/Welkers „Technologiepark Eichenzell-Welkers“ liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

06. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025

im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:

Montag bis Freitag                                                    von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Montag, Dienstag und Donnerstag                           von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Mittwoch                                                                    von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr.

Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-164.

Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Auch interessierte Kinder oder Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

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Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

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