Planzeichnung
Die sonstigen Anlagen (Umweltbericht, Blendgutachten, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Kampfmittelsondierung) entnehmen Sie bitte den Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13, OT Rothemann "Wettersbach".
Die Gemeinde Eichenzell beabsichtigt, auf Antrag der RhönEnergie Erneuerbare GmbH, Löherstraße 52 in Fulda und der FW Holding GmbH, Heidelsteinstraße in Fulda die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eichenzell, Ortsteil Rothemann „Sondergebiet – Freiflächen-PV-Anlagen Rothemann - Wettersbach“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13, OT Rothemann „Sondergebiet – Freiflächen-PV-Anlage Rothemann - Wettersbach" aufzustellen. Die Bauleitpläne sind im zweistufigen Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Gemäß § 8 Abs. 3 soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.
Die zur Errichtung vorgesehene Fläche liegt östlich der Bundesautobahn BAB 7 und südlich des Ortsteils Welkers. Bei den zu bebauenden Grundstücken handelt es sich um derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche mit einer Größe von ca. 17,7 ha, auf der die Freiflächen-PV-Anlage innerhalb und außerhalb der nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB privilegierten Flächen geplant ist.
PLANUNGSBÜRO BECKER
Dipl. Ing. Andreas Becker
Architekt – Stadtplaner (AKH)
Höhenweg 34, 36041 Fulda
T. 0661 - 20 60 22 90
F. 0661 - 20 60 22 91
arch.becker@gmx.de
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eichenzell, Ortsteil Rothemann „Sondergebiet –Freiflächen-PV-Anlagen Rothemann – Wettersbach“ und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13, OT Rothemann „Sondergebiet – Freiflächen-PV-Anlage Rothemann - Wettersbach"
Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Eichenzell beabsichtigt, auf Antrag der RhönEnergie Erneuerbare GmbH, Löherstraße 52 in Fulda und der FW Holding GmbH, Heidelsteinstraße in Fulda die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eichenzell, Ortsteil Rothemann „Sondergebiet – Freiflächen-PV-Anlagen Rothemann - Wettersbach“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13, OT Rothemann „Sondergebiet – Freiflächen-PV-Anlage Rothemann - Wettersbach" aufzustellen. Die Bauleitpläne sind im zweistufigen Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Gemäß § 8 Abs. 3 soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.
Die zur Errichtung vorgesehene Fläche liegt östlich der Bundesautobahn BAB 7 und südlich des Ortsteils Welkers. Bei den zu bebauenden Grundstücken handelt es sich um derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche mit einer Größe von ca. 17,7 ha, auf der die Freiflächen-PV-Anlage innerhalb und außerhalb der nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB privilegierten Flächen geplant ist.
Wir bitten Sie, uns Ihre Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mitzuteilen. Ergänzend zu diesem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass alle Verfahrensunterlagen (Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, Gutachten und Bekanntmachung) über das Fachportal der Gemeinde Eichenzell unter https://he.bauleitplanung-online.de/verfahren/a7d21db3-ab74-4d27-8e88-995a215be20d/public/detail eingesehen und abgerufen werden können.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird im Zeitraum 19.03.2025 bis einschließlich 19.04.2025 durchgeführt.
ir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 19.04. 2025. Die Stellungnahme kann über folgenden Link abgegeben werden: https://he.bauleitplanung-online.de/.
bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker arch.becker@gmx.de unter Angabe des Betreffs
Wir bitten darum, diese Plattform zu nutzen. Die Abgabe einer Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange über die Plattform kann nach bestätigter Registrierung erfolgen. Ohne Registrierung kann die Abgabe einer Stellungnahme ebenfalls erfolgen. Um die eingereichte Stellungnahme dann zuordnen zu können, müssen Sie Ihre Institution am Beginn der Stellungnahme vermerken.
Bei Problemen, Rückfragen oder Nutzungsschwierigkeiten der Plattform steht Ihnen die Gemeinde Eichenzell gerne zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei dem abschließenden Beschluss gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Die sonstigen Anlagen (Umweltbericht, Blendgutachten, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Kampfmittelsondierung) entnehmen Sie bitte den Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13, OT Rothemann "Wettersbach".