Nr. 11, OT Welkers "Am Kreuacker - 1. Änderung"

Welkers

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Eichenzell

Planungsanlass

Bauleitplanung der Gemeinde Eichenzell
Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Welkers, "Am Kreuzacker – 1. Änderung"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat in ihrer Sitzung am 11.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Welkers „Am Kreuzacker – 1. Änderung“ zu ändern.

Planungsziel: 

Das Plangebiet umfasst mehrere Grundstücke in der Gemarkung Welkers. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 73.000 m² und umfasst den Bereich nördlich und südlich der der Straße „Zum Lingeshof“ sowie westlich der Straße "Am Kreuzacker". Nördlich wird der Bereich durch die "alte Straße" begrenzt. Die Fläche ist gegenwärtig bereits weitgehend bebaut. Es besteht ein Bebauungsplan „Am Kreuzacker“ aus dem Jahr 1993. Dieser soll komplett überplant werden. Freie Grundstücke können dann nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplans bebaut und Gebäude im Bestand geändert werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, hier ein Industriegebiet (GI) gemäß § 9 Baunutzungsverordnung zu etablieren, um so den Bestand planungsrechtlich zu sichern und die Entwicklungsabsichten der Gemeinde darzulegen. Damit wird dem Ziel der Gemeinde Eichenzell, einen Teil des Baubedarfs über eine Innenverdichtung zu erreichen, entsprochen. Grundlage der Planung ist ein zweistufiges Regelverfahren. Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche dar. Daher kann der Bebauungsplan gemäß §8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Der rechtskräftige Bebauungsplan soll modernisiert werden, um ein zeitgerechtes industrielles Bauen zu ermöglichen. Auch soll die Erschließungssituation angepasst werden.

Plangebiet:

Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Welkers, :

Flur 18: Flurstück 15/9
Flur 2: Flurstück 29/1, 5/1, 5/2, 5/4
Flur 4: Flurstück 30/2, 1/1, 1/3, 29/2, 29/3 und 29/4.

Öffentliche Auslegung: 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, Ortsteil Welkers, „Am Kreuzacker -1. Änderung“ liegt einschl. der Begründung mit Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

12. November 2025 bis einschließlich 19.12.2025

im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-164.

Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.

Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) unter Angabe des Betreffs „BBP Nr. 11, Welkers-Kreuzacker“, vorgebracht werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Es liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Eichenzell wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1] Entwurf des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 11, OT Welkers „Am Kreuzacker - 1. Änderung“, Gemeinde Eichenzell.

Einsichtnahme im Internet:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. der Begründung, können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eichenzell unter: https://www.eichenzell.de Kategorie „Bauen und Wohnen“, Unterpunkt „Bauplanung“ „Veröffentlichungen Bebauungspläne“ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https:// bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Eichenzell, den 05.11.2025

Johannes Rothmund, Bürgermeister

Ansprechperson

Thomas Schmidt
M.SC Stadt- und Regionalplanung
Schlossgasse 7a
36124 Eichenzell
Mail: thomas.schmidt@eichenzell.de
Tel: 06659 979164

Aktuelle Mitteilungen

Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Bauleitplanung der Gemeinde Eichenzell
Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Welkers, "Am Kreuzacker – 1. Änderung"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat in ihrer Sitzung am 11.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Welkers „Am Kreuzacker – 1. Änderung“ zu ändern.

Planungsziel: 

Das Plangebiet umfasst mehrere Grundstücke in der Gemarkung Welkers. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 73.000 m² und umfasst den Bereich nördlich und südlich der der Straße „Zum Lingeshof“ sowie westlich der Straße "Am Kreuzacker". Nördlich wird der Bereich durch die "alte Straße" begrenzt. Die Fläche ist gegenwärtig bereits weitgehend bebaut. Es besteht ein Bebauungsplan „Am Kreuzacker“ aus dem Jahr 1993. Dieser soll komplett überplant werden. Freie Grundstücke können dann nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplans bebaut und Gebäude im Bestand geändert werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, hier ein Industriegebiet (GI) gemäß § 9 Baunutzungsverordnung zu etablieren, um so den Bestand planungsrechtlich zu sichern und die Entwicklungsabsichten der Gemeinde darzulegen. Damit wird dem Ziel der Gemeinde Eichenzell, einen Teil des Baubedarfs über eine Innenverdichtung zu erreichen, entsprochen. Grundlage der Planung ist ein zweistufiges Regelverfahren. Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche dar. Daher kann der Bebauungsplan gemäß §8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Der rechtskräftige Bebauungsplan soll modernisiert werden, um ein zeitgerechtes industrielles Bauen zu ermöglichen. Auch soll die Erschließungssituation angepasst werden.

Plangebiet:

Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Welkers, :

Flur 18: Flurstück 15/9
Flur 2: Flurstück 29/1, 5/1, 5/2, 5/4
Flur 4: Flurstück 30/2, 1/1, 1/3, 29/2, 29/3 und 29/4.

Öffentliche Auslegung: 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, Ortsteil Welkers, „Am Kreuzacker -1. Änderung“ liegt einschl. der Begründung mit Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

12. November 2025 bis einschließlich 19.12.2025

im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-164.

Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.

Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) unter Angabe des Betreffs „BBP Nr. 11, Welkers-Kreuzacker“, vorgebracht werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Es liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Eichenzell wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1] Entwurf des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 11, OT Welkers „Am Kreuzacker - 1. Änderung“, Gemeinde Eichenzell.

Einsichtnahme im Internet:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. der Begründung, können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eichenzell unter: https://www.eichenzell.de Kategorie „Bauen und Wohnen“, Unterpunkt „Bauplanung“ „Veröffentlichungen Bebauungspläne“ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https:// bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Eichenzell, den 05.11.2025

Johannes Rothmund, Bürgermeister

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