Gutachten
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Dudenhofen Nr. 32 „Erweiterung der Schule an der Claus-von-Stauffenberg-Straße“, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 56, 57, 58, 59, 60/1, 61/1, 62/1, 63/1, 64/3, 64/5, 65/1, 66/1, 67/1, 259/1 tlw. (Verkehrsfläche) und 260 der Flur 4, Gemarkung Dudenhofen.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Allgemeine Ziele und Zwecke Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung eines Schulstandortes zu schaffen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Vorentwurf des Bebauungsplans inklusive seiner textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Klimaexpertise, Artenschutzgutachten sowie dem Vorabzug des Gutachtens zur Kompensation des Schutzguts Boden wird in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026 veröffentlicht.
Zu dem offenliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Die Information zur Datenerhebung gemäß Datenschutzgrundverordnung liegt im Rathaus der Stadt Rodgau aus oder kann auf der Homepage der Stadt Rodgau unter www.rodgau.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Frau Sarah-Maureen Ott
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Hier finden Sie alle Planunterlagen zum Bebauungsplan.