Offenlage des Bebauungsplans Hainhausen Nr. 21 "Bolzplatz"

Rodgau

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Rodgau

Planungsanlass

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat am 22.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Hainhausen Nr. 21 "Bolzplatz“ beschlossen (DS 1378/2023). Am 25.08.2025 fasste der Magistrat der Stadt Rodgau den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (DS 2736/2025).

Anschließend wurden die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Frist zur Stellungnahme vom 15.09.2025 - 05.10.2025 angeschrieben. Die amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 29. und 30.08.2025 in „Rodgau Post“ und „Rodgau Zeitung“.

Der Bebauungsplan H21 wird im Regelverfahren nach § 35 BauGB durchgeführt.

Ansprechperson

Masuda Kakar

Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung

Stadt Rodgau

Hintergasse 15

63110 Rodgau

Tel.: +49 (6106) 693-1306

FAX: +49 (6106) 693-2005

E-Mail: masuda.kakar@rodgau.de

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