Offenlage des Bebauungsplans Hainhausen Nr. 21 "Bolzplatz"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Stadt RodgauPlanungsanlass
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat am 22.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Hainhausen Nr. 21 "Bolzplatz“ beschlossen (DS 1378/2023). Am 25.08.2025 fasste der Magistrat der Stadt Rodgau den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (DS 2736/2025).
Anschließend wurden die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Frist zur Stellungnahme vom 15.09.2025 - 05.10.2025 angeschrieben. Die amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 29. und 30.08.2025 in „Rodgau Post“ und „Rodgau Zeitung“.
Der Bebauungsplan H21 wird im Regelverfahren nach § 35 BauGB durchgeführt.
Ansprechperson
Masuda Kakar
Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung
Stadt Rodgau
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Tel.: +49 (6106) 693-1306
FAX: +49 (6106) 693-2005
E-Mail: masuda.kakar@rodgau.de