Nr. 11, OT Löschenrod "Im Oberfeld - II. Bauabschnitt"

Aktuelle Mitteilung

Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Löschenrod “Im Oberfeld – II BA – Erste Änderung“

Bauleitplanung der Gemeinde Eichenzell

Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Löschenrod “Im Oberfeld – II BA – Erste Änderung“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat am 19.09.2024 den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans Nr. 11, OT Löschenrod „Im Oberfeld – 2. BA – 1. Änderung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Aufgrund von Änderungen in der Plandarstellung sowie einer Überarbeitung des Umweltberichts wird der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht erneut ausgelegt.

Einsichtnahme:

Der Bebauungsplan Nr. 11, OT Löschenrod „Im Oberfeld – II BA – Erste Änderung“ liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie den nachstehend aufgeführten umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

11. März 2025 bis einschließlich 18. April 2025

im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:

Montag bis Freitag                                                    von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag                           von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mittwoch                                                                    von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr.

Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-64.

Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Auch interessierte Kinder oder Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Die Abgabe einer Stellungnahme kann über das Fachportal der Gemeinde Eichenzell erfolgen. Sie erreichen das Fachportal über den folgenden Link unter Angabe der Postleitzahl: https://he.bauleitplanung-online.de/


Die Abgabe der Stellungnahme ist auch auf dem Postweg sowie über das Mail-Funktionspostfach bauleitplanung@eichenzell.de unter dem Betreff „BPlan Nr. 11 Löschenrod“ möglich.

Umweltrelevante Informationen:

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Informationen:

  1. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 11, OT Löschenrod „Im Oberfeld – II BA – erste Änderung“

  2. Landschaftsplan der Gemeinde Eichenzell von 2015

  3. Flächennutzungsplan der Gemeinde Eichenzell

  4. Stellungnahme des Landkreises Fulda- FD. Natur und Landschaft vom 02.07.2024 mit Hinweisen zum Vogelschutz bei Baumaßnahmen

  5. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel, FD Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutzen mit Hinweisen zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, Altlasten im Geltungsbereich, Ausgleichsmaßnahmen auf der Deponiefläche und Hinweise zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen allgemein sowie im Besonderen auf der ehemaligen Deponiefläche.

  6. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel, FD Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz vom 09.07.2024 mit Hinweisen zu Oberflächenwassern.

  7. Stellungnahme der hessischen Gesellschaft für Ornithologie vom 25.07.2024 mit Hinweisen zu Arten und Biotopen

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Rechtliche Hinweise zu DSGVO, Datenschutz, Fristen und § 47 VwGO (141.22 KB pdf)