Weiskirchen Nr. 30 „Hauptstraße – Schillerstraße“
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt RodgauPlanungsanlass
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die verkehrliche Situation im Bereich des Knotenpunktes Hauptstraße – Schillerstraße für alle Verkehrsarten zu verbessern.
Die Umsetzung der Planung ist vom Abbruch bestehender Bausubstanz abhängig, da nur so die erforderliche Breite des Straßenquerschnitts geschaffen werden kann.
Weitere Information zum Inhalt des Bebauungsplanes können dem beiliegenden Planentwurf und der Begründung zum Planentwurf (Stand: Apr. 2025) entnommen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Im Bebauungsplanverfahren finden die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB Anwendung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen.
Ansprechperson
Herr Chen
Frau Thiele
Planung@rodgau.de