Weiskirchen Nr. 30 „Hauptstraße – Schillerstraße“

Rodgau

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Rodgau

Planungsanlass

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die verkehrliche Situation im Bereich des Knotenpunktes Hauptstraße – Schillerstraße für alle Verkehrsarten zu verbessern.

Die Umsetzung der Planung ist vom Abbruch bestehender Bausubstanz abhängig, da nur so die erforderliche Breite des Straßenquerschnitts geschaffen werden kann.

Weitere Information zum Inhalt des Bebauungsplanes können dem beiliegenden Planentwurf und der Begründung zum Planentwurf (Stand: Apr. 2025) entnommen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Im Bebauungsplanverfahren finden die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB Anwendung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen.

Ansprechperson

Herr Chen

Frau Thiele

Planung@rodgau.de

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